Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§1 Geltungsbereich
1.1 Die im nachfolgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Lieferungen, Verkäufe und Leistungen und sind Inhalt des Vertrages. 
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zu Grunde gelegt hat.

§2 Angebote, Auftragserteilung und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag ist erst wirksam, wenn eine beidseitige Auftragsbestätigung zustande gekommen. Als Auftragsbestätigung kann ebenfalls die Überweisung einer Anzahlung sein sowie eine mündliche oder auf elektronischem Wege erfolgte Zustimmung. Mündlich oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Der Gegenstand des Angebotes ist nur der Sattel selber, eine Anpassung ist nicht Gegenstand des Kaufvertrages und kann bei Bedarf gesondert beauftragt werden.
2.2 Bei einem über uns gekauften Neusattel, handelt es sich immer um einen Kaufvertrag. Weitere Serviceleistungen (Anpassungen) müssen schriftlich vereinbart werden.
2.3 Zeichnungen, Maßangaben, Abbildungen sowie andere Unterlagen, wie z.B. Fotomaterial, die zu unseren Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. 
2.4 Termine: Hauptsächlich finden Termine vor Ort im Stall des Kunden statt. Die entstehenden Anfahrtskosten trägt der Auftraggeber (Kunde). Termine, die vom Kunden nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per SMS / WhatsAPP oder telefonisch abgesagt werden, sonst werden Storno- Ausfallgebühren in Höhe der Anfahrtskosten (Mindestens aber 55,00€) berechnet. Der Kunde muss pünktlich zum Terminzeitpunkt anwesend sein. Verspätungen des Kunden können mit einem Stundenlohn von 60-100€ / Stunde in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden bleibt gestattet einen wesentlichen geringeren Schaden nachzuweisen, als die Pauschale bzw. nachzuweisen, dass ein schaden überhaupt nicht entstanden ist. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass es zu etwas oder erheblichen Verspätungen kommt, ich
informiere den Kunden aber rechtzeitig. 

§3 Leistungsbeschreibung
3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Passgenauigkeit eines Sattels bedingt durch z.B. Krankheit, Änderung des Trainingszustandes, Umstellung von Futter oder Haltungsform oder –Ort sowie altersgemäße Veränderung wie z.B. Wachstum oder auch Wechsel der Jahreszeiten und dadurch verbundene Entwicklung des Pferdekörpers verändern kann; dieses gilt auch für Sättel nach Maß. Für etwaige gesundheitliche Nachteile beim Pferd, die auf Passformveränderungen zurückzuführen sind, ist der Kunde bzw. Reiter alleine im vollen Umfang verantwortlich. Jede Haftung seitens des Verkäufers für gesundheitliche Schäden am Pferd oder Reiter werden hiermit ausgeschlossen. Die Nutzung durch andere Reiter oder auf anderen Pferden kann zu Änderungen der Passform führen. Kostenpflichtige Änderungen können somit im Laufe der Zeit notwendig werden. Ebenfalls kann nach diversen Änderungen an einem Sattel die technische Verstellbarkeit ausgereizt sein und zu einer Umorientierung im Bereich Sattelmaterial führen. Leder ist ein Naturprodukt und unterliegt daher Schwankungen in Farben, Narben, Falten und Dicken. Natürlich bedingte Veränderungen, die durch die Nutzung des elastischen Materials, wie Verformungen des Leders, oder des Polstermaterials durch Wärme, Kraft und Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, stellen keinen Mangel, sondern unabdingbare Eigenschaften des Leders dar. Beim Reiten entsteht Reibung und Druck. Diese können die Farbe abnutzen. Leder wird nicht mehr durchgefärbt. Abgenutzte Farbe stellt insoweit keinen Mangel dar. Farbabweichungen sind bei dem Naturprodukt Leder nicht zu umgehen. Die Polsterung des Sattels verändert sich durch Gebrauch und muss daher kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden. Die Passgenauigkeit kann nur für den Tag des Termins festgestellt werden. Eine Reklamation danach wird ausdrücklich widersprochen.. Es besteht auch die Möglichkeit die zusätzliche Beurteilung Dritter ( z.B. Trainer, Tierarzt, Osteopath, etc.) am Tag des Termins einfließen zu lassen, eine nachträgliche Änderung gemäß Anweisung Dritter wird nicht als Reklamation verstanden und ausdrücklich widersprochen. Änderungen die aufgrund von technischenGegebenheiten nicht vor Ort durchgeführt werden können unterliegen ebenfalls der Passformbeurteilung zum Zeitpunkt des Termins. Sollte eine Satteländerung auf Anraten und Anweisung Dritter erfolgen (z.B. Änderungswunsch der Sattellage angeregt durch z.B. die Reitlehrerin/ den Reitlehrer ), wird die Passgenauigkeit bereits zum Zeitpunkt des Termins ausgeschlossen, etwaige Passformreklamationen sind an den Anweisenden zu richten.

3.2 Wegen der Möglichkeit der Änderung der Grundlagen der Sattelpassform und auch der Kissenbeschaffenheit der Sättel wird eine Kontrolle nach ca. 3 bis 10 Wochen nach jedem Sattelkauf empfohlen. Nach dieser ersten Kontrolle wird eine regelmäßige Überprüfung in Abständen von 3 bis 12 Monaten empfohlen. Diese Kontrollen und Überprüfungen einschließlich der notwendigen Anfahrten und Dienstleistungen sind nicht im Kaufpreis/Grundentgelt inkludiert und gesondert zu bezahlen. Überhaupt ist jede Dienstleistung im Einzelnen zu verrechnen und vom Kunden zu bezahlen. Weder die erste Überprüfung nach 3 Monaten, noch die nachfolgenden laufenden Überprüfungen können Gegenstand einer Garantie, Gewährleistung oder sonstigen Mängelhaftung sein. Für die Durchführung aller Nachkontrollen und Überprüfungen ist der Abnehmer verantwortlich und hat dieser von sich aus einen Termin zu vereinbaren. Es erfolgt keine Erinnerung und Evidenzhaltung durch uns.

3.3 Der Kunde hat vor der Sattelanpassung / Sattelanprobe über gesundheitliche Befunde zu berichten. 

3.4 Die Sattelanpassung kann Defizite des Reiters nicht ausgleichen, für die Behebung dieser ist der Reiter selbst verantwortlich. Bei Rückenschäden hat der Kunde nachzuweisen, dass am Pferd durch die angewendeten Reitweisen keine Rückenschäden verursacht werden. Satteldruckmessungen, Druckanalysen oder Thermografien werden von uns als Beweismittel nicht akzeptiert, da sie keine objektivierbaren oder unter standardisierten Bedingungen durchführbaren Messungen sind.

§4 Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Alle weiteren Preise für eine Anpassung oder sonstige Dienstleistung erfragen Sie bitte telefonisch.
4.3 Verpackungs-, Versand- oder Anlieferungskosten sind nicht im Preis enthalten.

4.4 Die Preise der Sättel richten sich nach den unverbindlichen Preisempfehlungen der einzelnen Hersteller.
§5 Lieferzeit
5.1 Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich.

5.2 Wird uns die Leistung auf Grund höherer Gewalt oder aus anderen unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Verkäufer gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen beim Verzug.
5.3 Bei einem etwaigen Lieferverzug sind Schadenersatzansprüche des Kunden jeder Art ausgeschlossen.
§6 Zahlung
6.1 Meine Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. 

6.2 Kommt es zu Zahlungsverzug, werden ab der 2. Mahnung Gebühren in Höhe von mind. 10,00 EUR berechnet.
§7 Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist für den gewerblichen Kunden wird auf ein Jahr verkürzt.

7.2 Bei Sätteln, die vom Kunden vor dem Kauf probiert werden, müssen Reklamationen in Bezug auf Sitzgefühl ohne schuldhaftes Zögern, jedenfalls vor dem Kauf textlich bekannt gegeben werden.

§8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren werden ausgeschlossen. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört die Übergabe der Sache und die Verschaffung des Eigentums daran.

§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor und zwar bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem gegenständlichen Geschäft. Die gelieferten Waren gehen daher erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, allfälligen 
Schadenersatzansprüchen und Verzugszinsen erfüllt hat.
9.2 Der Kunde hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums oder von uns an ihn verkauften Waren unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese 
Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

9.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren Forderungen aufgerechnet.

§10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1 Für das Geschäfts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes, auch wenn der Kunde seinen Wohn-, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.

10.2 Für alle Streitigkeiten mit gewerblichen Unternehmen wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Lottorf, Schleswig-Holstein, sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

stand 12/2021
 

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